Die Finanzkrise brachte durch Konjunkturprogramme, Bankenbürgschaften und Rettungspakete wie die HRE - Verstaatlichung einen massiven Anstieg der Schulden von Bund und Ländern mit sich.
Als Reaktion auf die wachsende Schuld wurde über die Einführung einer Schuldenbremse diskutiert, die heute vom Bundesrat bestätigt wurde.
Der neuen Grundgesetzänderung zufolge darf de Bund ab 2016 nur noch Neuschulden in Höhe von 0,35 Prozent des BIPs machen, die Länder müssen ab 2020 gar ganz ohne neue Schulden auskommen, wobei die finanzschwachen Länder allerdings unterstützt werden. Ausnahmen soll es im Falle von Katastrophen geben
Freitag, 12. Juni 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen